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geförderte Beratung
Die Kirsch+Kollegen GbR unterstützt Sie in allen Fragen rund um die geförderte Beratung.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Außenwirtschaftskontrolle (kurz: BAFA) unterstützt mit dem Förderprogramm „Förderung des unternehmerischen Know-hows“ Unternehmen, wenn diese Unternehmensberatung in Anspruch nehmen möchten.
Die Förderung richtet sich an
- junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr der Gründung (Bestandsunternehmern)
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Die Bemessungsgrundlage für einen Beratungszuschuss liegt bei mind. 3.000 EUR und max. 4.000 EUR. Der Fördersatz liegt bei mind. 50% und max. 90%.
Wir übernehmen für Sie die Antragstellung bei dem Amt und begleiten Sie bei der Erstellung des Verwendungsnachweises als Grundlage für die Auszahlung des Förderzuschusses. In einigen Konstellationen können Unternehmen die Förderung zweimal erhalten.
Weitere Informationen finden Sie direkt hier auf der Webseite des BAFA.
Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:
- Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnliche Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
- Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
- Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
- Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
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